Hier finden Sie die aktuellen Gebühren nach der Gebührensatzung der Stadt Hirschhorn (Neckar) über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Hirschhorn (Neckar).
In den Kindertageseinrichtungen der Stadt Hirschhorn (Neckar) werden folgende Kostenbeiträge erhoben:
Für Kinder bis zur Vollendung des Dritten Lebensjahres: | ||||
| monatliche Gebühr ab 01.01.2019 | monatliche Gebühr ab 01.01.2020 | ||
| Krippen-Kinder von 1-2 Jahren | Krippen-Kinder von 1-3 Jahren | ||
bis 6 Stunden | 290,00 € | 310,00 € | ||
über 6 bis 9 Stunden | 435,00 € | 465,00 € | ||
Krippen-Kinder von 2-3 Jahren | ||||
bis 6 Stunden | 230,00 € | |||
über 6 bis 9 Stunden | 350,00 € | |||
Hat eine Familie für zwei oder mehr im Kindergarten Hirschhorn betreute Kinder unter 3 Jahren Kostenbeiträge zu entrichten, reduziert sich der zu zahlende Kostenbeitrag für das zweite und jedes weitere Kind um 50%. |
Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres: | |||
6 Stunden / 9 Stunden | |||
Der Kostenbeitrag beträgt je Kind und täglich gebuchter Betreuungsstunde | 22,60 € | ||
Auf Grund der Zuweisungen für die Freistellung vom Kostenbeitrag ist die Betreuung für hessische Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt für 6 Stunden kostenfrei. Für die 9-stündige Betreuung ist für diese Kinder der Differenzbetrag in Höhe von 67,80 € zu zahlen. | |||
Grundlage: Kindergartenbenutzungssatzung und Kindergartengebührensatzung |