Von vorbeugendem Brandschutz, Brandbekämpfung, technischer Rettung über den Helfer bei medizinischen Notfällen bis hin zu Gefahrguteinsätzen ist die Einsatzabteilung Hirschhorn-Mitte ausgebildet und ausgestattet.
Schwere Unfälle, komplizierte Brandbekämpfungen bei Industriebränden, Gefahrgut- und Unwetter-einsätze sowie andere Naturereignisse fordern im hohen Maße Mannschaft und Gerät. Natürlich gehören solche Einsatzmeldungen nicht zum täglichen Geschäft, stellen aber immer wieder eine große Herausforderung dar, welcher sich zurzeit 52 ehrenamtliche Feuerwehrmänner (45) und – frauen (7) in Hirschhorn stellen. Menschen und Tieren in Not zu helfen, die Umwelt und Sachwerte zu schützen sowie für die Sicherheit der Hirschhorner Bürgerinnen und Bürger zu sorgen sind eine anspruchsvolle Aufgabe, der wir uns gerne täglich im Ehrenamt stellen.
Das Einsatzgebiet der Einsatzabteilung Hirschhorn-Mitte umfasst nicht nur das reine Stadtgebiet, sondern auch die angrenzenden Ortsteile. Mit der angrenzenden Bundesstraße B37, der Wasserschifffahrtsstraße sowie der Bahnlinie sind verschiedene Gefahrenpotentiale abzudecken. Und auch die Grundschule, das Seniorenheim und die Altstadt werden von uns im Einsatzfall mit qualifizierten Einsatzmaßnahmen gesichert.
Neben der Wahrnehmung ihrer örtlichen Aufgaben ist die Freiwillige Feuerwehr Hirschhorn seitens des Kreises Bergstraße zu einer offiziellen Feuerwehr mit Sonderstatus für überörtliche Aufgaben ernannt. Dieses ersetzt den Begriff einer ehemaligen Stützpunktfeuerwehr und durch die Übertragung dieser Aufgaben wird die Gefahrguteinheit Neckartal des Kreises Bergstraße ebenfalls von der Hirschhorner Wehr gestellt.
Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, verfügt unsere Einsatzabteilung zurzeit über folgende Fahrzeuge:
Einsatzleitwagen (ELW1), Vorausgerätewagen Technische Hilfe/Verkehrsunfall (VGW), Rüstwagen (RW1), Tanklöschfahrzeug (TLF16/25), Löschgruppenfahrzeug (LF8/6), Gerätewagen Logistik (GW-L), Kommandowagen, Zugführer vom Dienst (KDOW), Mannschaftstransportwagen (MTW), Mehrzweckboot (MZB) und diverse Kleingeräte und Anhänger.
Aber nicht nur der Fuhrpark muss dem Stand der Technik entsprechen, auch die Ausrüstung, wie persönliche Schutzkleidung, Einsatzgerätschaften wie Wärmebildkamera und hydraulisches Rettungsgerät sowie die Funktechnik werden kontinuierlich durch Ersatz- und Neubeschaffungen auf dem aktuellen Stand gehalten.
Um all diese Technik auch anwenden zu können, stehen neben der Einsatztätigkeit der Feuerwehrleute, viele Übungen und Zusatzausbildungen auf dem Dienstplan. Hierzu wird im zweiwöchentlichen Rhythmus samstags geübt, um Einsatzabläufe und neue Rettungstechniken immer wieder zu trainieren. Grundlagenlehrgänge und weiterführende Seminare werden auf Kreis- und Landesebene besucht und auch das Besuchen von LKW- und Bootführerscheinlehrgängen gehören zum Spektrum der Ausbildung.
Mit dem Verein der Freiwilligen Feuerwehr Hirschhorn e.V. gestalten wir mit vielen anderen Vereinen das Hirschhorner Vereinsleben, beispielsweise durch unseren Florianstag, der Aprés-Ski Party und anderen Veranstaltungen.
Weitere Infos zu unserer Feuerwehrarbeit finden Sie auf unserer » Webseite.
Möchten Sie gerne mit uns in Kontakt treten, wenden Sie sich bitte an:
Wehrführer der Einsatzabteilung und 1. Vorsitzender des Vereins,
Marco Albert, Tel. 06272/929627, E-Mail schreiben
Ein Bild der aktuellen Einsatzabteilung wird in Kürze veröffentlicht.
Die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Langenthal umfasst zur Zeit 39 aktive Kameradinnen und Kameraden. Der Anteil der Feuerwehrfrauen liegt mit derzeit 11 aktiven Kameradinnen bei nahezu 28%.
Eine starke Jugendfeuerwehrgruppe ist der Garant, dass auch in Zukunft trotz demographischem Wandel für Nachwuchs gesorgt ist.
Untergebracht sind die Langenthaler Blauröcke in ihrem Domizil im Birkenweg.
Ausgestattet ist die Wehr mit einem TSF-W, einem MTF und einem in Eigenarbeit aufgebauten TSA.
Hiermit lassen sich die im klassischen Sinne übertragenen Aufgaben des örtlichen Brandschutzes im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten abdecken. Über dies hinaus prägen die Langenthaler Feuerwehrleute in ihrem Verein aber auch stark das dörfliche "Vereinsleben", das ohne deren Engagement so gut wie nicht vorhanden wäre.
Weitere Infos zur Langenthaler Feuerwehrarbeit finden Sie auf unserer
» Webseite.
Möchten Sie gerne mit uns in Kontakt treten, wenden Sie sich bitte an:
Wehrführer der Einsatzabteilung, Michael Siefert, Tel. 0162/4072153 , E-Mail schreiben.
Jede Stadt oder Gemeinde ist verpflichtet, eine Feuerwehr zu unterhalten und auszustatten. Berufsfeuerwehren gibt es in Deutschland aber nur in Großstädten (z.B. in Heidelberg und Mannheim), und selbst dort gibt es freiwillige Abteilungen - Ohne ehrenamtlich engagierte Feuerwehrfrauen und -männer hätten die Städte und Gemeinden nicht ausreichend Personal, um schnell und zuverlässig Bürgerinnen und Bürger helfen zu können.
Wir freiwilligen Feuerwehrleute haben alle einen normalen Beruf, mit dem wir unseren Lebensunterhalt verdienen, die Feuerwehr ist "nur" eines unserer Hobbies - Oder besser ausgedrückt: Nicht Beruf, aber spannende Berufung.
Trotzdem gilt es 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr dafür zu sorgen, dass ausreichend Feuerwehrangehörige da sind, um Hilfe leisten zu können, wenn Menschen, Tiere oder Sachwerte in Gefahr geraten.
Tagsüber arbeiten jedoch viele Menschen außerhalb ihres Wohnortes, zu weit weg, um bei einem Einsatz rechtzeitig vor Ort sein zu können. Auch in Hirschhorn ist die Tagesalarmbereitschaft ein bekanntes Problem, denn auch hier gibt es nur noch wenige Unternehmen und Betriebe und somit arbeiten viele der Einsatzmitglieder außßerhalb von Hirschhorn. Dem möchten wir in Zusammenarbeit mit der Stadt Hirschhorn entgegenwirken und freuen uns über neue Mitglieder, die ebenfalls für die Hirschhorner Sicherheit sorgen möchten.
Was muss ich denn können, um bei der Feuerwehr mitzumachen?
Um im Feuerwehrdienst tätig sein zu können, solltest du diese wenigen Anforderungen erfüllen:
Was kommt als Mitglied der Einsatzabteilung auf mich zu?
Was bringt es mir denn bei der Einsatzabteilung der Feuerwehr Hirschhorn mitzumachen?
Natürlich bedeutet es erst einmal etwas Zeit und Freizeit für die Feuerwehr aufzubringen, allerdings gibt diese ehrenamtliche Arbeit sicherlich auch Einiges zurück:
Wie kann ich bei der Feuerwehr reinschnuppern und mir alles mal anschauen?
Kommt doch einfach mal bei einer unserer nächsten Übungen am Samstagnachmittag am Feuerwehrgerätehaus vorbei (diese werden immer im örtlichen Stadtanzeiger angekündigt bzw. siehe Termine) oder sprich unseren Wehrführer oder dessen Stellvertreter oder natürlich ein Dir bekannten Einsatzmitglied an.
Auch wenn die Feuerwehren als eine der ältesten Bürgerinitiativen der Welt gelten und bestimmt einmal in der Mehrzahl so entstanden sind, so stellen sie heute in Deutschland eine staatliche Einrichtung dar. Jede staatliche Einrichtung, somit auch die Feuerwehr, darf nur tätig werden, wenn sie per Gesetz hierzu ermächtigt wurde. Daher sind auch für den Bereich Brand- und Katastrophenschutz entsprechende Gesetze und Verordnungen erforderlich.
Das erste "Hessische Brandschutzgesetz" ist am 19. Mai 1951 in Kraft getreten und löste das bis dato gültige "Gesetz über das Feuerlöschwesen" aus dem Jahr 1938 einschließlich der sieben hierzu ergangenen Durchführungsverordnungen ab. Den Städten und Gemeinden wurde der Brandschutz als kommunale Selbstverwaltungsangelegenheit zugewiesen, sie wurden als Träger der Feuerwehr bestimmt und es wurde vorgeschrieben, dass jede Gemeinde eine Feuerwehr aufstellen muss. Dadurch wurden die Aufgaben des Brandschutzes in den gemeindlichen Hoheitsbereich integriert.
Das Brandschutzgesetz aus dem Jahr 1951 wurde am 1. Januar 1971 durch das "Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehren (Brandschutzhilfeleistungsgesetz)" ersetzt. Entsprechend der zusätzlichen Aufgaben der Feuerwehren im Bereich der technischen Hilfeleistung wurden die Aufgaben der Feuerwehren in diesem Bereich jetzt auch im Gesetz geregelt.
Am 1. Juli 1999 trat das "Hessische Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG)" in Kraft, dass neben vielen geänderten Regelungen für den Bereich Brandschutz und Allgemeine Hilfe nun auch das bis dahin eigenständige Hessische Katastrophenschutzgesetz integrierte. Am 3. Dezember 2010 erfolgte die Bekanntmachung der Neufassung des HBKG.
Im HBKG ist u.a. geregelt, welche Aufgaben das Land Hessen, die jeweiligen Landkreise und die Städte und Gemeinden zu erfüllen haben, damit die Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz auch erfolgreich bewältigt werden können. Das Gesetz regelt aber auch die Aufgaben der Feuerwehren, die Rechte und Pflichten der Feuerwehrangehörigen und auch die Pflichten der Bevölkerung.
Aufgaben der Gemeinden
Die Aufgaben der Gemeinden sind im §3 HBKG geregelt. Danach haben die Gemeinden
in Abstimmung mit den Landkreisen eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung zu erarbeiten, fortzuschreiben und daran orientiert eine den örtlichen Erfordernissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, diese mit den notwendigen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausrüstung auszustatten und zu unterhalten,
für die Ausbildung und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen zu sorgen,
Alarmpläne und Einsatzpläne für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe aufzustellen, fortzuschreiben und, soweit dies erforderlich ist, untereinander abzustimmen,
für eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung zu sorgen,
Notrufmöglichkeiten und Brandmeldeanlagen einzurichten, an die zuständige Zentrale Leitstelle anzuschließen, Funkanlagen zu beschaffen und zu unterhalten
die Warnung der Bevölkerung sicherzustellen,
den Selbstschutz der Bevölkerung und die Brandschutzerziehung zu fördern.
Aufgaben der Feuerwehren
Die Aufgaben der Gemeindefeuerwehr sind im §6 HBKG beschrieben.
Die Feuerwehren haben im Rahmen der geltenden Gesetze die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um von der Allgemeinheit oder dem einzelnen die durch Brände, Explosionen, Unfälle oder andere Notlagen, insbesondere durch schadenbringende Naturereignisse drohenden Gefahren für Leben, Gesundheit, Umwelt oder Sachen abzuwenden (Abwehrender Brandschutz, Allgemeine Hilfe).
Daneben haben die Feuerwehren Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes zu erfüllen, soweit ihnen diese Aufgaben durch Rechtsvorschrift übertragen werden.
Sie wirken bei der Brandschutzerziehung mit.
Die daraus folgende Darstellung der Aufgabenträger für die Stadt Hirschhorn finden Sie hier: Organigramm