Führerscheinumtausch


Bis 2033 muss jede Fahrerlaubnis, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neue EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. 

Papierführerscheine (rosa oder grau)

Für Papierführerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers/der Fahrerlaubnisinhaberin maßgeblich:

Hierfür ist folgende Tabelle zu beachten: 

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

         Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

vor 1953

19.01.2033

1953 - 1958

19.01.2022

1959 - 1964

19.01.2023

1965 - 1970

19.01.2024

1971 oder später 

19.01.2025


Kartenführerscheine

Für Kartenführerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, ist das Ausstellungsjahr der Fahrerlaubnis zu beachten:

Hierfür gilt folgende Tabelle: 

              Ausstellungsjahr                      

       Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 - 2001

19.01.2026

2002 - 2004

19.01.2027

2005 - 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2001

19.01.2032

2012 18.01.2013

19.01.2033

Die Gültigkeit der neuen Kartenführerscheine beträgt ab Ausstellungsdatum 15 Jahre!


Gebühren 

  • Führerscheinumtausch 25,30€
  • Verwaltungsgebühren   8€

Was ist mitzubringen?

  • Personalausweis 
  • Führerschein
  • biometrisches Passfoto