Stadtverwaltung:
06272/923117
E-Schrott-Anmeldung:
06256/851888
Blitzabfuhr Grünschnitt:
06256/851877
DSD (Gelber Sack):
06256/851684 oder 0800/5892230
Abfuhrprobleme:
06256/851881
Die Stadt Hirschhorn lässt den anfallenden Müll über den Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB) entsorgen. Auf den nachfolgenden Seiten können Sie erfahren welcher Müll wie entsorgt werden kann und was in welche Tonne gehört.
Rückfragen zu diesem Thema richten Sie bitte telefonisch 06272/923170 an Frau Thommes. Schriftliche Anfragen sind unter folgender Adresse möglich: » E-Mail schreiben
Abfallkalender 1. Quartal 2021
Generell gilt, dass nur gebrauchte Verpackungen aus Metall, Kunststoff, Verbundsstoffen und Naturmaterialien in den Gelben Sack gehören. Das sind die so genannten Leichtverpackungen. Die Verpackungen sollen restentleert, aber nicht gespült sein.
Nutzen Sie die Trennanleitungen auf der Seite des ZAKB.
Abfälle stellen eine wichtige Ressource in der heutige Zeit dar, weshalb es wichtig ist richtig zu trennen. Denn alle Abfälle die im Restabfall landen werden in die Verbrennung gegeben und können somit nicht nachhaltig genutzt werden. Folgend finden Sie eine Liste mit Gegenständen die über den Restabfallbehälter entsorgt werden sollten. Da sich auch die Höhe der Mindestgebühr nach der Größe des Restabfallbehälters richtet, können Sie durch eine saubere Trennung Geld sparen.
Restabfallbehälter in den Größen 60 l, 80 l, 120 l und 240 l werden Ihnen von uns zur Verfügung gestellt. Die Kosten hierfür sind bereits in der Mindestgebühr enthalten. Weitere Informationen zu unserem Gebührensystem finden Sie hier.
Über den Bioabfallbehälter können Sie Ihre Küchen- und Gartenabfälle entsorgen. Die Abfuhr des Bioabfallbehälters erfolgt in den Wintermonaten im 2-wöchentlichen Rhythmus und in den Sommermonaten sogar wöchentlich.
Auch die Grünschnittannahme findet zu festgelegten Terminen jeweils im Frühjahr und Herbst statt. Die Termine entnehmen Sie biitte aus dem Stadtanzeiger oder erfragen Sie bei Herrn Kermbach, Tel. 06272/923 117.
Die ZAKB-Service GmbH entsorgt im Auftrag der Stadt Hirschhorn Ihre außerhalb der offiziellen Abgabetermine für Grünschnitt anfallenden Gartenabfälle gegen Gebühr. Unter folgendem Link können Sie sich weiter informieren. » Blitzabfuhr
An vier Terminen im Jahr, die jeweils im Stadtanzeiger und unter https://www.hirschhorn.de/aktuelles/ bekannt gegeben werden, kann Schnittgut auf dem Parkplatz Slipanlage abgegeben werden. Dabei werden Äste bis zu 40 cm Durchmesser angenommen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass andere Anlieferungen oder zu anderen Zeiten und anderen Stellen illegale Abfallentsorgungen und somit Ordnungswidrigkeiten sind, die mit Geldbußen bis zu 50.000,-- € geahndet werden können.
Neben dem Restabfallbehälter und dem Bioabfallbehälter steht Ihnen zur Trennung Ihrer Abfälle noch der Papierbehälter zur Verfügung. Hierüber können Sie Ihre Abfälle die aus Papier, Pappe oder Kartonage bestehen entsorgen. Die Abfuhr der Papierbehälter erfolgt im 4-wöchentlichem Ryhthmus. Alle Leerungen sind bereits über die Mindestgebühr abgedeckt.
Im Bauhof, in der Bahnhofstraße 25, können an jedem 1. Donnerstag im Monat von 16:00 bis 18:00 Uhr Elektrokleingeräte abgegeben werden.
Es können nur Haushaltskleingeräte, elektrische Werkzeuge, Spielzeug-, Sport- und Freizeitgeräte sowie Geräte der Unterhaltungselektronik und der Informations- und Telekommunikationselektronik (keine TV-Geräte und keine Monitore) angeliefert werden.
Angenommen werden:
1. Haushaltskleingeräte
Staubsauger, Teppichkehrmaschinen, Bügeleisen, Toaster, Friteusen, Kaffeemaschinen,
elektrische Dosenöffner und Messer, Haarschneidegeräte, -trockner, elektrische Zahn-
bürsten, Rasierapparate, Massagegeräte, Waagen, Uhren
2. Elektrische und elektronische Werkzeuge
Bohrmaschinen, Geräte zum Drehen, Fräsen, Schleifen, Zerkleinern, Sägen, Lochen,
Stanzen, Falzen, Biegen, Niet-, Nagel- oder Schraubwerkzeuge, Schweiß- und Lötwerk-
zeuge, Rasenmäher und sonstige Gartengeräte
3. Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
elektrische Eisenbahnen und Autorennbahnen, Videospielkonsolen, Videospiele, Fahrrad-,
Tauch-, Lauf- und Rudercomputer
4. Überwachungs- und Kontrollinstrumente
Rauchmelder, Heizregler, Thermostate, Geräte zum Messen, Wiegen oder Regeln in
Haushalt und Labor, sonstige Überwachungs- und Kontrollgeräte (z.B. Bedienpult)
5. Lampen, Leuchten
nicht aber: Leuchtstoffröhren, Glühbirnen
6. Geräte der Unterhaltungselektronik
Radiogeräte, Videokameras, Videorekorder, Hi-Fi-Anlagen, Audioverstärker,
7. Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik
Notebooks, elektronische Notizbücher, Drucker, Tischkopierer, elektrische Schreib-
Maschinen, Tischrechner, Faxgeräte, Telexgeräte, Telefone, Anrufbeantworter, Mini-
Computer, Laptops, Flachbildschirm, Tastatur, Maus
nicht aber: TV-Geräte oder Monitore
Elektrogroßgeräte wie Monitore, Fernseher und Kühlgeräte werden gegen eine Gebühr von 8 €/Gerät direkt am Grundstück abgeholt.
Die Anmeldung erfolgt unter 06256/851888. Die hierzu erforderlichen Gebührenmarken erhalten Sie während der Öffnungszeiten im Einwohnermeldeamt in den Zimmern 1.06 und 1.07 im ersten Stock.
Der Sperrmüll wird in Hirschhorn 2 x im Jahr zu den im » Abfuhrplan aufgeführten Tagen an den bekannten Stellen im Stadtgebiet gesammelt und zentral abgeholt. Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie hierzu Erläuterungen.
Sperrmüllabfuhr
Der nächste Termin für die Sperrmüllabfuhr ist aus dem Abfuhrkalender zu entnehmen.
Mit der Abfuhr wird um 6.00 Uhr begonnen. Dabei sollte der Sperrmüll erst am späten Nach-mittag vor dem Abfuhrtag bereitgestellt werden.
Die Kosten sind in der Jahresrechnung enthalten.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei Sperrmüll um sperrigen Hausmüll handelt, der wegen seiner Größe nicht in die Müllgefäße passt (z.B. Matratzen, Teppiche, Linoleum u.ä.).
Dabei sind folgende Hinweise zu beachten:
1. Es werden nur feste Gegenstände mitgenommen, d.h. in Ölöfen
dürfen keine Ölreste mehr vorhanden sein
2. Geschäftsmüll ist ausgeschlossen.
3. Die Höchstmenge je Haushalt darf 2 cbm nicht überschreiten.
Die Beseitigung von größeren Mengen Sperrmüll und mehreren
Möbelstücken (Hausentrümpelung) ist Sache des privaten
Fuhrgewerbes.
4. Die Gegenstände sind so bereitzustellen, dass sie schnell aufgeladen
werden können und den Verkehr nicht behindern. Anwohner von nicht
befahrbaren Straßen und Gassen (Klostergasse usw.) müssen ihren
Sperrmüll wie bisher an die Hauptstraße bringen.
5. Soweit unvermeidlich der Gehweg oder die Straße verunreinigt wird,
muss - sobald der Sperrmüll abgeholt ist - eine sofortige Reinigung
erfolgen.
6. Sollte bis zum angegebenen Zeitpunkt das Sperrgut nicht bereitgestellt
und die Abfuhr in dieser Straße bereits erfolgt sein, besteht kein
Anspruch, das Sperrgut noch besonders abzuholen.
7. Es sind nur solche Behälter bereitzustellen, die auch abgefahren
werden sollen. Für evtl. mitabgefahrene Gefäße, die zum Umleeren
vorgesehen waren, können keine Ersatzansprüche geltend gemacht
werden.
8. Die für die Abfuhr bereitgestellten Gegenstände dürfen in keiner Weise
die Sicherheit und Leichtigkeit des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs
beeinträchtigen.
Zum Sperrmüll gehören nicht:
Kühlschränke
Fernsehgeräte
Elektrogeräte aller Art
Flüssigkeiten aller Art
Bauschutt
Steine
explosions- und zündfähige Stoffe
Erde
Straßenkehricht
Laub
Gartenabfälle
Autowracks
Autoreifen und Autoteile
Fäkalien
ekelerregende Stoffe
Tierleichen
Hausmüll (unterliegt der herkömmlichen Abfuhr)
Papier und Kartonage
gewerbliche Abfälle aller Art aus Fabriken, Werkstätten und sonstigen
Gewerbebetrieben.
Noch ein Hinweis:
Elektro- und Elektronikschrott wird getrennt entsorgt. Dabei werden Großgeräte nach Anmeldung (Tel.: 06256/851-888) abgeholt. Kleingeräte können jeweils an ersten Donnerstag eines Monats im Bauhof in der Zeit von 16.00 bis 18.00 Uhr abgegeben werden.
Diese Gegenstände gehören nicht zur Sperrmüllabfuhr.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung, Herr Kermbach, Tel. 06272/923-117.
Glas kann in Hirschhorn an den bekannten Sammelplätzen in Glascontainern entsorgt werden Dabei wird in weißes, grünes und braunes Glas getrennt.
Flaschen für:
Fruchtsäfte, Bier, Wein, Spirituosen, Glaskonserven für Fisch, Gemüse, Wurst, Gurken, Glasverpackungen für Essig, Öl, Ketchup, Pflegemittel, Shampoo, Festiger, Tönung, Politur
Fensterscheiben, Flachglas, Trinkgläser, Spiegel, Steingut, Leuchtstoffmittel (Glühbirnen, Leuchtstoffröhren)