Magistrat der Stadt Hirschhorn (Neckar)
Gewerbeamt
Frau Wietzel
Zimmer 1.07
Hauptstraße 17
69434 Hirschhorn (Neckar)
Tel: (06272) 923 110
Fax: (06272) 923 175
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Jede gewerbliche Tätigkeit muss grundsätzlich vor ihrer Aufnahme angemeldet werden. Die Stadt Hirschhorn (Neckar) ist rechtzeitig über Veränderungen oder über die Aufgabe der Tätigkeit zu unterrichten. Für die An-, Um- und Abmeldung der gewerblichen Tätigkeit wenden Sie sich bitte an unser Gewerbeamt im 1. Stock des Rathauses.
Wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten, ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Sie können sich notfalls auch von einer Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Diese muss die Vollmacht, ihren Personalausweis oder Pass und den Personalausweis oder Pass der vertretenen Person mitbringen.
Gerne können Sie sich hier vorab schon die Gewerbeanmeldung ausdrucken und ausgefüllt zur Vorsprache im Rathaus mitbringen.
Hierzu benötigen Sie einen PDF-Reader, den Sie hier herunterladen können.
Bei handwerklichen oder handwerksähnlichen Tätigkeiten benötigen Sie für die Anmeldung des Einzelgewerbes den Nachweis zur Eintragung bei der Handwerkskammer.
Zuständig für Hirschhorn (Neckar) ist:
Handwerkskammer Darmstadt
Hindenburgstr. 1
64295 Darmstadt
Tel.: (069) 9271720
Wenn Sie sich ohne Meisterbrief in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbstständig machen möchen, benötigen Sie eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle. Auskünfte erteilt auch hier die Handwerkskammer in Darmstadt.
Anmeldung eines Gewerbes | 25,50 Euro |
Zusätzliche Bestätigung über die Anmeldung eines Gewerbes | 7,50 Euro |
Wenn Sie ein Gewerbe ummelden möchten, ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Sie können sich notfalls auch von einer Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Diese muss die Vollmacht, ihren Personalausweis oder Pass und den Personalausweis oder Pass der vertretenen Person mitbringen.
Gerne können Sie sich hier vorab schon die Gewerbeummeldung ausfüllen und ausgedruckt zur Vorsprache im Rathaus mitbringen.
Hierzu benötigen Sie einen PDF-Reader, den Sie hier herunterladen können.
Eine Gewerbeummeldung ist dann vorzunehmen, wenn:
Ummeldung eines Gewerbes |
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Zusätzliche Bestätigung über die |
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Wenn Sie ein Gewerbe abmelden möchten, ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Sie können sich notfalls auch von einer Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Diese muss die Vollmacht, ihren Personalausweis oder Pass und den Personalausweis oder Pass der vertretenen Person mitbringen.
Gerne können Sie sich hier vorab schon die Gewerbeabmeldung ausfüllen und ausgedruckt zur Vorsprache im Rathaus mitbringen.
Hierzu benötigen Sie einen PDF-Reader, den Sie hier herunterladen können.
Eine Gewerbeabmeldung ist dann vorzunehmen, wenn:
Abmeldung eines Gewerbes |
|
Zusätzliche Bestätigung über die |
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Wenn Sie im Reisegewerbe selbstständig tätig werden möchten, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.
Für die Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Sie können sich notfalls auch von einer Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Diese muss die Vollmacht, ihren Personalausweis oder Pass und den Personalausweis oder Pass der vertretenen Person mitbringen.
Um Ihnen die Antragstellung zu erleichtern, finden Sie nachfolgend den Antrag zum ausdrucken und ausfüllen und ein Merkblatt mit den vorzulegenden Unterlagen.
Anmeldung eines Reisegewerbes | 300,-- Euro |
Hier finden Sie eine genaue Erläuterung welche Erlaubnis Sie für welches Gewerbe benötigen und die dazugehörigen Anträge.
Diese Erlaubnis benötigen Sie, wenn Sie gerwerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen wollen.
Der Antrag ist im Ordnungsamt Hirschhorn (Neckar) bei Herrn Broscheit im 1. Stock des Rathauses zu stellen.
› Nähere Informationen erhalten Sie beim Kreis Bergstraße unter » www.kreis-bergstrasse.de
Diese Erlaubnis benötigen Sie, wenn Sie gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern wollen
Nähere Informationen erhalten Sie beim Kreis Bergstraße unter » www.kreis-bergstrasse.de
Eine Erlaubnis nach § 34c GewO brauchen Sie zur Ausübung folgender Gewerbe:
Die Erlaubnis ist beim Kreis Bergstraße zu beantragen. Sie können sich die notwendigen Unterlagen hier ausdrucken und ausgefüllt nach Heppenheim schicken.
Diese Erlaubnis benötigen Sie, wenn Sie gewerbsmäßig als Versicherungsmakler oder als Versicherungsvertreter den Abschluss von Versicherungen vermitteln wollen.
Der Antrag ist bei der Industrie- und Handelskammer in Darmstadt zu stellen. Alle weiteren Informationen sowie das Antragsformular finden Sie hier:
» Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34d GewO
Diese Erlaubnis benötigen Sie, wenn Sie gewerbsmäßig als Versicherungsberater tätig sein wollen.
Der Antrag ist bei der Industrie- und Handelskammer in Darmstadt zu stellen. Alle weiteren Informationen sowie das Antragsformular finden Sie hier:
» Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34e GewO
Diese Erlaubnis benötigen Sie, wenn Sie gerwerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen wollen.
Der Antrag ist im Ordnungsamt Hirschhorn (Neckar) bei Herrn Broscheit im 1. Stock des Rathauses zu stellen.
› Nähere Informationen erhalten Sie beim Kreis Bergstraße unter » www.kreis-bergstrasse.de
Diese Erlaubnis benötigen Sie, wenn Sie gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern wollen
Nähere Informationen erhalten Sie beim Kreis Bergstraße unter » www.kreis-bergstrasse.de
Eine Erlaubnis nach § 34c GewO brauchen Sie zur Ausübung folgender Gewerbe:
Die Erlaubnis ist beim Kreis Bergstraße zu beantragen. Sie können sich die notwendigen Unterlagen hier ausdrucken und ausgefüllt nach Heppenheim schicken.
Diese Erlaubnis benötigen Sie, wenn Sie gewerbsmäßig als Versicherungsmakler oder als Versicherungsvertreter den Abschluss von Versicherungen vermitteln wollen.
Der Antrag ist bei der Industrie- und Handelskammer in Darmstadt zu stellen. Alle weiteren Informationen sowie das Antragsformular finden Sie hier:
» Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34d GewO
Wenn Sie eine Auskunft aus der Gewerbemeldedatei möchten, benötigen wir von Ihnen
In der Gewerbemeldedatei sind alle Gewerbemeldungen im Stadtgebiet Hirschhorn (Neckar) gesammelt.
Ihre Anfrage richten Sie bitte schriftlich an:
Magistrat der Stadt Hirschhorn (Neckar)
Gewerbeamt
Hauptstraße 17
69434 Hirschhorn (Neckar)
Auch bei persönlicher Vorsprache muss eine schriftliche Begründung vorgelegt werden.
Pro Auskunft aus der Gewerbemeldedatei | 13 Euro |
Bei Verlust der Gewerbemeldung kann Ihnen jederzeit eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden.
Dazu ist eine Vorsprache und die Vorlage Ihres Personalausweises erforderlich.
Sie können sich auch von einer Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Diese muss die Vollmacht, ihren Personalausweis oder Pass und den Personalausweis oder Pass der vertretenen Person mitbringen.
für die Ausstellung einer Zweitschrift | 5 Euro |
Bitte beachten Sie, dass die Gebühr bar zu entrichten ist.