In diesem Bereich finden Sie anhand einer praktischen Tabelle alle Steuern und notwendigen Abgaben, die Sie als Bürger von Hirschhorn betreffen, aufgelistet.
Bei jeder aufgeführten Steuer, Gebühr und Abgabenart haben Sie die Möglichkeit, mit dem jeweils zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung direkt in Kontakt zu treten.
Für das Öffnen der aufgeführten zu Grunde liegenden Satzungen benötigen Sie einen PDF-Reader, den Sie hier herunterladen können.
Für die Benutzung der Friedhöfe und ihrer Einrichtungen und Anlagen werden im Rahmen der Friedhofsatzung der Stadt Hirschhorn (Neckar) Gebühren nach Maßgabe der Friedhofs-Gebührensatzung erhoben.
Diese Gebührenschuld entsteht mit Beantragung der Leistung und wird sofort nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.
Sachbearbeitung: Tina Czemmel-Zink (Tel. 06272/923-112)
Die Berechnung der Gewerbesteuer sowie der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen erfolgt auf Grund des Finanzamt-Bescheides über die Bekanntgabe des Gewerbesteurermessbetrages oder des Zerlegungsanteils für die Stadt Hirschhorn (Neckar) für das jeweilige angegebene Geschäftsjahr.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt in Hirschhorn aktuell 390 v.H.
Bis 31.12.2015 betrug der Hebesatz 380 v. H.
Bis 31.12.2012 betrug der Hebesatz 340 v.H.
Sachbearbeitung: Barbara Schmitt (Tel. 06272/ 923 138)
Wer Grundbesitz hat, ist grundsteuerpflichtig.
Es wird zwischen
unterschieden.
Aktuelle Hebesätze in Hirschhorn (Neckar)
Grundsteuer A = 600 v.H. | |
Grundsteuer B = 600 v.H. | (seit 01.01.2016) |
Grundsteuer B = 700 v.H. | (rückwirkend zum 01.01.2020 |
Berechnung
Sachbearbeitung: Sonja Gramlich (Tel. 06272/923-137)
Jeder in einem Haushalt aufgenommene Hund ist beim Steueramt der Stadt Hirschhorn (Neckar) anzumelden und hat die Steuermarke der Stadt Hirschhorn (Neckar) zu tragen.
Die Hundesteuer wird zum 01.07. eines jeden Jahres fällig und beträgt in Hirschhorn (Neckar):
für den 1. Hund | 60,00 €/Jahr | bis 31.06.2013 | ||
80,00 €/Jahr | ab 01.07.2013 | |||
90,00 €/Jahr | ab 01.01.2015 | |||
100,00 €/Jahr | ab 01.01.2016 | |||
für jeden weiteren Hund | 120,00 €/Jahr | bis 31.06.2013 | ||
160,00 €/Jahr | ab 01.07.2013 | |||
180,00 €/Jahr | ab 01.01.2015 | |||
200,00 €/Jahr | ab 01.01.2016 | |||
für Kampfhunde | 600,00 €/Jahr |
Grundlage: Hundesteuersatzung und Gefahrenabwehrverordnung
Sachbearbeitung: Barbara Schmitt (Tel. 06272/ 923-138)
In den Kindertageseinrichtungen der Stadt Hirschhorn (Neckar) werden folgende Kostenbeiträge erhoben:
Für Kinder bis zur Vollendung des Dritten Lebensjahres: | ||||
| monatliche Gebühr ab 01.01.2019 | monatliche Gebühr ab 01.01.2020 | ||
| Krippen-Kinder von 1-2 Jahren | Krippen-Kinder von 1-3 Jahren | ||
bis 6 Stunden | 290,00 € | 310,00 € | ||
über 6 bis 9 Stunden | 435,00 € | 465,00 € | ||
Krippen-Kinder von 2-3 Jahren | ||||
bis 6 Stunden | 230,00 € | |||
über 6 bis 9 Stunden | 350,00 € | |||
Hat eine Familie für zwei oder mehr im Kindergarten Hirschhorn betreute Kinder unter 3 Jahren Kostenbeiträge zu entrichten, reduziert sich der zu zahlende Kostenbeitrag für das zweite und jedes weitere Kind um 50%. |
Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres: | |||
6 Stunden / 9 Stunden | |||
Der Kostenbeitrag ab 01.01.2020 beträgt je Kind und täglich gebuchter Betreuungsstunde |
| ||
Auf Grund der Zuweisungen für die Freistellung vom Kostenbeitrag ist die Betreuung für hessische Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt für 6 Stunden kostenfrei. Für die 9-stündige Betreuung ist für diese Kinder der Differenzbetrag in Höhe von 69,15 € zu zahlen. | |||
Grundlage: Kostenbeitragssatzung sowie |
Jedes in Hirschhorn gemeldete Gewerbe wird zur Zahlung von Gewerbemüllgebühren herangezogen.
Ab 01.01.2020 berechnen sich die Gebühren wie folgt:
80-Liter Norm-Mülleimer | 27,30 €/Monat | 327,60 €/Jahr |
120-Liter Norm-Mülleimer | 40,95 €/Monat | 491,40 €/Jahr |
240-Liter Norm-Mülleimer | 81,89 €/Monat | 982,68 €/Jahr |
770-Liter Norm-Mülleimer | 262,73 €/Monat | 3.152,76 €/Jahr |
1.100-Liter Müllgroßcontainer | 375,33 €/Monat | 4.503,96 €/Jahr |
Pauschalgebühr für Gewerbetreibende und Betreiber vergleichbarer Einrichtungen | 5,00 €/Monat | 60,00 €/Jahr |
Die Pauschalgebühr kann gewährt werden, wenn Gewerbemüll nur in geringen Mengen anfällt und über eine bereits vorhandene Mülltonne des Privathaushaltes mit entsorgt werden kann. Ein Anspruch auf eine größere Hausmülltonne besteht jedoch nicht. Sind Gewerbetreibende nicht gleichzeitig Grundstückseigentümer, so ist die Genehmigung zur pauschalen Mitentsorgung des Gewerbemülls von diesem vorzulegen.
Rechtliche Grundlage:Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung
Sachbearbeitung: Barbara Schmitt (Tel.: 06272/923-138)
Jeder Bürger, der in Hirschhorn seinen Wohnsitz bzw. Zweitwohnsitz hat, muss Müllgebühren für die Abfuhr des Mülls zahlen.
In Hirschhorn richtet sich die Müllgebühr bei Privatpersonen nach der Anzahl der Bewohner eines Hauses.
Aktuelle Müllgebührensätze (ab 01.01.2020):
Monatlich
für Personen bis 18 Jahre: | 2,85 € |
für Personen ab 18. Jahre: | 11,39 € |
Rechtliche Grundlage:Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung
Sachbearbeitung: Sonja Gramlich
Wassergeld
Das Entgelt für Frischwasser wird nach Verbrauch berechnet; die Wasserablesung erfolgt in der Regel gegen Ende eines Kalenderjahres. Nach dem Verbrauch des Vorjahres richten sich auch die Vorauszahlungen. Die Gebühren werden mit 7% MWSt. versteuert.
Gebühr (einschl. gesetzlicher Umsatzsteuer) pro Kubikmeter Frischwasser:
ab 01.01.2019: 2,48 €
ab 01.01.2021: 3,08 €
Hinzu kommt die monatliche Zählergebühr, die sich nach Größe des eingebauten Wasserzählers richtet. Auch diese Gebühr wird mit einem Mehrwertsteuerbetrag von 7% versteuert.
Die Grundgebühr (einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer), die sich nach Art und Größe des Wasserzählers richtet, beträg bei:
Zählergröße Q 3 4,0 | 5,00 € |
Zählergröße Q 3 10,0 | 12,50 € |
Zählergröße Q 3 16,0 | 20,00 € |
Zählergröße Q 3 25,0 | 31,25 € |
Zählergröße Q 3 40,0 | 50,00 € |
Zählergröße Q 3 63,0 | 78,75 € |
Zählergröße Q 3 63,0 V | 118,13 € |
Zählergröße Q 3 100,0 | 125,00 € |
Zählergröße Q 3 100,0 V | 187,50 € |
V = Verbundwasserzähler |
Gesplittete Abwassergebühr
seit dem 01.01.2014 berechnet sich die Menge des der Kanalisation zugeführten Abwassers nicht mehr nur nach der Menge des verbrauchten Frischwassers.
Nach einem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes darf die bisherige vereinfachte Berechnung nicht länger beibehalten werden. Das Gericht hat die Kommunen daher verpflichtet, die sogenannte „Gesplittete Abwassergebühr“ einzuführen. Diese setzt sich nunmehr wie folgt zusammen:
Schmutzwassergebühren:
Die der Abrechnung dieser Gebühr zu Grunde liegende Schmutzwassermenge erfolgt zunächst analog des Frischwasserverbrauchs.
Hierfür beträgt der Preis pro Kubikmeter Schmutzwasser:
ab 01.01.2019: 3,09 €
Gebühren für Niederschlagswasser:
Diese Gebühr berechnet sich pro Quadratmeter versiegelter und an den Kanal angeschlossener Fläche.
Gebühr pro Quadratmeter:
ab 01.01.2019: 0,53 €
ab 01.01.2021: 0,62 €
Rechtliche Grundlagen sind Wasserversorgungssatzung, und Entwässerungssatzung
Sachbearbeitung: Sonja Gramlich (Tel.: 06272/923-137)