Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen

  • Leistungsbeschreibung

    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.

    Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab bzw. ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.

    Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.

  • Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes) stellen.

  • Zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
    • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
    • aktuelles Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme) Informationen und Beispiele finden Sie in der  Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
    • Führerschein
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr richtet sich nach  der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

  • Rechtsgrundlage

  • Kurztext

    • Führerschein Ausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit
    • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.
    • Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab bzw. ist die Gültigkeit abgelaufen, ist ein neuer Führerschein zu beantragen
    • Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.
    • Zuständig ist die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes).
  • Typisierung

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Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende