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Rente
Rentenansprüche
Die gesetzliche Rentenversicherung leistet, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind
- Altersrenten
- Renten wegen Erwerbsminderung
- Hinterbliebenenrenten (Witwen-, Witwer- und Waisenrenten)
- Erziehungsrenten
Seit dem 1. Oktober 2005 treten alle Rentenversicherungsträger unter dem neuen gemeinsamen Namen "Deutsche Rentenversicherung" auf. Für alle Versicherten und Rentner in Deutschland ist damit die Deutsche Rentenversicherung Ihre Ansprechpartnerin. Das Portal enthält die Angebote sämtlicher Rentenversicherungsträger. Versicherte und Rentner können online rund um die Uhr Informationen abfragen und Anträge stellen. Die Internetangebote der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger und der Landesversicherungsanstalten gehen in diesem neuen Portal auf. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist ebenfalls unter dieser Webadresse vertreten.
Über die Rentenversicherung hinaus informiert die Knappschaft-Bahn-See über ihr weiteres Leistungsspektrum wie Kranken-Pflegeversicherung, Medizinisches Netz, Minijob-Zentrale und Renten-Zusatzversicherung.
- Hier gelangen Sie zur Website der Knapp-Bahn-See
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