Rente

Rentenansprüche

Die gesetzliche Rentenversicherung leistet, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind 

  • Altersrenten
  • Renten wegen Erwerbsminderung
  • Hinterbliebenenrenten (Witwen-, Witwer- und Waisenrenten)
  • Erziehungsrenten

Seit dem 1. Oktober 2005 treten alle Rentenversicherungsträger unter dem neuen gemeinsamen Namen "Deutsche Rentenversicherung" auf. Für alle Versicherten und Rentner in Deutschland ist damit die Deutsche Rentenversicherung Ihre Ansprechpartnerin. Das Portal enthält die Angebote sämtlicher Rentenversicherungsträger. Versicherte und Rentner können  online rund um die Uhr Informationen abfragen und Anträge stellen. Die Internetangebote der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger und der Landesversicherungsanstalten gehen in diesem neuen Portal auf. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist ebenfalls unter dieser Webadresse vertreten. 

Über die Rentenversicherung hinaus informiert die Knappschaft-Bahn-See über ihr weiteres Leistungsspektrum wie Kranken-Pflegeversicherung, Medizinisches Netz, Minijob-Zentrale und Renten-Zusatzversicherung.



Vereinbaren Sie Ihren Termin zur Rentenantragstellung gerne über den unten aufgeführten Link der Deutschen Rentenversicherung "Beratungsstelle in der Umgebung finden".  

Alternativ verweisen wir auch auf die immer monatlich stattfindenden und im Stadtanzeiger angekündigten Rentensprechtage im DGB Büro in der Hauptstraße 50.    


Allgemeine Rentenübersicht 

Rentenantragstellung - diese Unterlagen benötigen Sie 

zu Ihrem Termin bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis / Reisepass
  • Gesundheitskarte / Krankenversichertenkarte
  • Informationen zum Verlauf Ihrer Krankenversicherung seit dem 01.01.1992 (bei Hinterbliebenenrenten auch vom Verstorbenen)  
  • Sozialversicherungsnummer (bei Hinterbliebenenrente auch vom Verstorbenen) 
  • Steueridentifikationsnummer
  • Bankverbindung (IBAN)
  • Stammbuch
  • bei Schwerbehinderung: Bescheid des Versorgungsamtes
  • aktueller Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung (bei Hinterbliebenenrente zusätzlich auch die erstmaligen Rentenbescheide, aus denen ersichtlich ist, seit wann beide Ehepartner eine Rente beziehen)
  • Beitragsbescheinigungen von Betriebsrenten, privaten Renten etc.
  • Zeugnisse Schulausbildung / Ausbildungszeugnisse, falls das Rentenkonto noch nicht geklärt ist
  • bei Erwerbsminderungsrente: Befunde / Arztberichte (nicht älter als 2 Jahre)
  • bei Hinterbliebenenrente: Sterbeurkunde, Stammbuch sowie aktuelle Entgeltbescheinigungen des Hinterbliebenen. Falls der Verstorbene eine Rente bezogen hat, wird auch der diesbezügliche Rentenbescheid benötigt.   

Rentenausweis abgenutzt oder beschädigt?