Geburt

Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!
Wenn Ihr Kind innerhalb der Stadtgrenzen von  Hirschhorn oder Neckarsteinach geboren wurde, ist unser Standesamt für die Beurkundung der Geburt und für Erklärungen zur Namensführung und Abstammung Ihres Kindes zuständig.

Damit wir die Geburt Ihres Kindes beurkunden können, bitten wir Sie, alle folgenden Informationen zu beachten. Dadurch ersparen Sie sich und uns unnötige Rückfragen. Die Geburt eines Kindes ist bei dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Bezirk es geboren wird. Dies ist unabhängig von Wohnort oder Staatsangehörigkeit der Eltern. Nach den derzeitigen Bestimmungen muss ein Kind binnen einer Woche nach der Geburt bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.


Gebühren 

Beglaubigung oder Beurkundung einer Erklärung

  • zur Anerkennung der Vaterschaft ⇒ gebührenfrei
  • zur Namensführung des Kindes ⇒ 23,50 €

Ausstellung von Personenstandsurkunden

  • Geburtsurkunde (deutsch / international) ⇒ 12,00 €
  • Familienbuchabschrift ⇒ 12,00 €
  • Bei Beantragung mehrerer gleicher Urkunden kostet die erste Urkunde 12,00 € und jede Weitere 6,00 €