Spielhallenerlaubnis


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Ordnungsbehörde der betreffenden Gemeinde bzw. Stadt.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

  • Herr Sascha FlickLeiter Fachbereich I Interne Dienste, Externe Dienste, Organisation und Personal