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Gefahrgut-Transporte: Fahrzeugführer-Prüfung (inklusive ADR-Bescheinigung)
Leistungsbeschreibung
Hierfür müssen Sie zunächst eine mindestens zweieinhalbtägige Schulung bei einem anerkannten Lehrgangsveranstalter besuchen. Anschließend müssen Sie eine Prüfung bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) bestehen.
Die Prüfung für Gefahrgutfahrer wird von der örtlich zuständigen IHK in der Regel im Anschluss an die entsprechende Schulung in den Räumlichkeiten des Schulungsveranstalters durchgeführt.
Die Schulungen und damit auch die Prüfungen sind unterteilt in Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Aufbaukurs Klasse 1, Aufbaukurs Klasse 7 und Auffrischungsschulung. Jede Schulung schließt mit einer
Die Prüfungsdauer beträgt bei der:
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Erstschulung
- Basiskurs 45 Minuten
- Aufbaukurs Tank 45 Minuten
- Aufbaukurs Klasse 1 30 Minuten
- Aufbaukurs Klasse 7 30 Minuten
- Auffrischungsschulung 30 Minuten
Die ADR-Schulungsbescheinigung gilt fünf Jahre ab dem Datum der bestandenen Grundprüfung. Für die Verlängerung der ADR-Schulungsbescheinigung um weitere 5 Jahre muss eine Auffrischungsschulung besucht und die Auffrischungsprüfung bestanden werden. Dies muss zwingend vor Ablauf der Gültigkeit der ADR-Schulungsbescheinigung erfolgen. Ist das Datum der Gültigkeit überschritten, ist zwingend eine Erstschulung und -prüfung zu absolvieren.
ADR-Schulungsbescheinigungen werden um weitere 5 Jahre ab dem Gültigkeitsdatum verlängert, wenn die Auffrischungsschulung innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf der ADR-Schulungsbescheinigung erfolgreich abgeschlossen wurde.
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Erstschulung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Anmeldung der Prüfungsteilnehmer in der Regel durch den Schulungsveranstalter
- Prüfungsbogen
- Niederschrift
Welche Gebühren fallen an?
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der örtlich zuständigen IHK.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die ADR-Bescheinigung ist 5 Jahre gültig.
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an Ihre Industrie- und Handelskammer. Die IHK genehmigt die Lehrgänge zur Schulung der Gefahrgutfahrer, führt die Prüfungen durch und stellt die ADR-Bescheinigungen aus. Die Schulungen können bei einem anerkannten Schulungsveranstalter durchgeführt werden.
Sie können sich auch direkt an einen Schulungsveranstalter wenden (Suche über Internet oder IHK), dort die weiteren Modalitäten erfragen und sich zur Schulung anmelden. Achten Sie darauf, dass der Veranstalter eine Anerkennung einer IHK besitzt.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Kevin JungLeiter Fachbereich II Finanzen