Film- und Drehgenehmigungen (Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen)


An wen muss ich mich wenden?

Über den Antrag auf Film- und Drehgenehmigung entscheidet

  • bei straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde,
  • bei Sondernutzungserlaubnis die örtlich zuständige Straßenbaubehörde.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

  • Herr Sascha FlickLeiter Fachbereich I Interne Dienste, Externe Dienste, Organisation und Personal