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Wildschaden
Ablauf bei Wildschäden – kurz erklärt:
Schritt 1: Gütliche Einigung versuchen
Im Idealfall einigen sich Landwirt und Jagdpächter direkt, da dies der schnellste, kostengünstigste und meist unkomplizierteste Weg ist. Über 90 % der Wildschadensfälle werden auf diesem Weg erfolgreich geregelt.
Schritt 2: Anmeldung bei der Gemeinde
Kommt keine gütliche Einigung zustande, ist der Schaden innerhalb einer Woche nach Feststellung bei der Gemeinde zu melden. Diese Frist muss zwingend eingehalten werden, sonst erlischt der Anspruch auf Schadenersatz.
Schritt 3: Ortstermin durch Gemeinde
Nach fristgerechter Anmeldung lädt die Gemeinde zu einem ersten Ortstermin ein. Ziel ist nochmals, eine Einigung zwischen Landwirt und Jagdpächter zu erzielen. Gelingt dies, wird das Ergebnis protokolliert.
Schritt 4: Zweiter Ortstermin (falls nötig)
Kann beim ersten Termin keine Einigung erzielt werden, folgt ein zweiter Termin mit einem amtlichen Wildschadenschätzer. Dieser erstellt ein Gutachten über den Schaden. Auf Basis dieses Gutachtens erlässt die Gemeinde einen schriftlichen Vorbescheid.
Schritt 5: Gerichtliches Verfahren
Sind die Beteiligten auch mit dem Vorbescheid nicht einverstanden, kann innerhalb von zwei Wochen Klage beim Amtsgericht eingereicht werden.
Kostenhinweis
Die Gemeinde erhebt Gebühren für das Vorverfahren, die meist je zur Hälfte auf Landwirt und Jagdpächter aufgeteilt werden. Ein frühzeitiger Einigungsversuch zwischen den Beteiligten spart also nicht nur Zeit und Nerven, sondern vermeidet auch unnötige Kosten.
Schadensmeldung
Für die Anmeldung des Wildschadens (siehe Punkt 2) haben wir ein Formular bereitgestellt: Anmeldung von Wildschaden
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular ist beim Ordnungsamt der Stadt Hirschhorn einzureichen – entweder postalisch oder per E-Mail an ordnungsamt@hirschhorn.de.
Sollte ein Ortstermin mit dem/der Wildschadenschätzer/in erforderlich werden, erfolgt die weitere Korrespondenz über die Adresse wildschaden@hirschhorn.de.
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