- Rathaus & Bürgerservice
- Abteilungen
- Politik und Wahlen
- Aktuelles
- Amtliche Bekanntmachungen
- Bebauungsplan „Am Kreuzfeld“
- Bekanntmachung über eine öffentliche Sitzung des Wahlausschusses zur Kommunalwahl 2026
- Hinweisbekanntmachungen der Stadt Hirschhorn (Neckar)
- Hinweisbekanntmachungen der Stadt Hirschhorn (Neckar)-1
- Abbrennverbote im Rahmen der Silvesterfeuerwerke
- Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung abgesagt
- Sitzung des Haupt-, Finanz- und Sozialausschusses abgesagt
- Stellenausschreibungen
- Baumaßnahmen und Straßensperrungen
- Öffentliche Ausschreibungen
- Stadtanzeiger Online
- Amtliche Bekanntmachungen
- Satzungen, Formulare und Verordnungen
- Leben & Wohnen
- Freizeit & Tourismus
- Historie
Geburt
Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!
Wenn Ihr Kind innerhalb der Stadtgrenzen von Hirschhorn oder Neckarsteinach geboren wurde, ist unser Standesamt für die Beurkundung der Geburt und für Erklärungen zur Namensführung und Abstammung Ihres Kindes zuständig.
Damit wir die Geburt Ihres Kindes beurkunden können, bitten wir Sie, alle folgenden Informationen zu beachten. Dadurch ersparen Sie sich und uns unnötige Rückfragen. Die Geburt eines Kindes ist bei dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Bezirk es geboren wird. Dies ist unabhängig von Wohnort oder Staatsangehörigkeit der Eltern. Nach den derzeitigen Bestimmungen muss ein Kind binnen einer Woche nach der Geburt bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.
Weitere Informationen
Gebühren
Beglaubigung oder Beurkundung einer Erklärung
- zur Anerkennung der Vaterschaft ⇒ gebührenfrei
- zur Namensführung des Kindes ⇒ 23,50 €
Ausstellung von Personenstandsurkunden
- Geburtsurkunde (deutsch / international) ⇒ 12,00 €
- Familienbuchabschrift ⇒ 12,00 €
- Bei Beantragung mehrerer gleicher Urkunden kostet die erste Urkunde 12,00 € und jede Weitere 6,00 €
