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Amtliche Bekanntmachungen
Bebauungsplan „Am Kreuzfeld“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes
Stadt Hirschhorn
Bebauungsplan „Am Kreuzfeld“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes
Hier: Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die baulichen Rahmenbedingungen für die Feuerwehr in Langenthal entsprechen nicht mehr den technischen und rechtlichen Anforderungen, die nach heutigen Maßstäben einzuhalten sind. Eine Ertüchtigung des bestehenden Gebäudes oder ein Neubau auf dem Bestandsgrundstück sind nicht möglich, da auch Bedarf für einen zusätzlichen Einstellplatz für ein neues Fahrzeug benötigt wird. Somit wird für das Feuerwehrhaus ein Neubau erforderlich. Ausschlaggebend für die Standortwahl sind die Anforderungen an das Feuerwehrhaus (Erreichbarkeit, Einhaltung von Hilfs-/ Rettungsfristen). Die nach einer Prüfung von Standortalternativen für den Neubau vorgesehenen Grundstücke liegen im Außenbereich. Feuerwehrhäuser gehören nicht zu den privilegierten Vorhaben, die im Außenbereich zulassungsfähig sind, für die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig.
Nach Durchführung der frühzeitigen Behördenbeteiligung und nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen sowie fachlicher Abstimmungen hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 30.10.2025 die Entwürfe der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes gebilligt und die Durchführung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligungen beschlossen.
Zu der Planung liegen als umweltbezogene Informationen vor:
- der Umweltbericht mit Eingriffsregelung,
- ein Fachbeitrag Artenschutz mit integrierter NATURA 2000-Verträglichkeitsstudie,
- umweltbezogene Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung (hessenARCHÄOLOGIE, HessenForst/ Forstamt Beerfelden, Landesjagdverband, Regierungspräsidium Darmstadt, Landkreis Bergstraße, eine Privatstellungnahme aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung)
Inhaltlich beziehen sich diese Stellungnahmen auf die Eingriffswirkungen in den betroffenen Biotopstrukturen, die Artenschutzprüfung, denkmalrechtliche Anforderungen, Abstandsanforderungen zu Waldflächen, die Niederschlagswasserbewirtschaftung und Bodenschutzanforderungen, immissionsschutzfachliche Themen, auf landwirtschaftliche Belange, die NATURA 2000-Prüfung und biotopschutzrechtliche Anforderungen).
Die Informationen aus den Stellungnahmen und die Untersuchungsergebnisse sind in den Festsetzungen des Bebauungsplanes berücksichtigt und inhaltlich in die Begründung und den Umweltbericht aufgenommen. Sie sind in der Abwägung zum Entwurfsbeschluss Gegenstand der Beratungen der Stadtverordnetenversammlung.
Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde einem privaten Planungsbüro (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b Baugesetzbuch) übertragen.
Die Entwürfe der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes „Am Kreuzfeld“ werden mit Begründungen und Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit von Montag, 15.12.2025 bis einschließlich Freitag, den 23.01.2026 im Internet veröffentlicht.
Die Planunterlagen werden während der Auslegungsfrist auf dem zentralen Internetportal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de eingestellt.
Die Planunterlagen können während der Auslegungsfrist auch über die Homepage der Stadt Hirschhorn abgerufen werden (https://www.hirschhorn.de/rathaus-buergerservice/abteilungen/bauen-und-planen/).
Zusätzlich sind die Planunterlagen auch auf der Homepage des mit der Planbearbeitung beauftragten Büros eingestellt und können auch dort eingesehen werden. Bitte folgen Sie dem Pfad
www.kubus-group.comStadtplanungAktuelle Beteiligungsverfahren.
Ergänzend werden die Planentwürfe mit Begründungen in der Offenlegungsfrist während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Stadt Hirschhorn, Rathaus Hauptstraße 17 in 69434 Hirschhorn, öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen zu der Planung können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an die Gemeinde übermittelt werden (per Mail an die Gemeindeverwaltung: ali.koeklue@hirschhorn.de oder an stadtplanung@kubus-group.com), können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Gemeinde gesendet werden (Adresse s.o.).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Übersichtskarte: Plangebiet „Am Kreuzfeld“ in Langenthal - Abgrenzung des Geltungsbereichs.

Hirschhorn, den 12.12.2025
Der Magistrat
der Stadt Hirschhorn
Gez. Hölz
Martin Hölz
Bürgermeister
Anlagen