Sperrmüll

Vorankündigung und Infos zur kommenden Sperrmüllsammlung


Hier nochmals Hinweise zur Abgrenzung des Abfalls:

Zum Sperrmüll gehören insbesondere:

Hausrat und nicht festverbaute Einrichtungsgegenstände, die wegen ihres Umfanges, ihres Gewichtes oder ihrer Größe nicht in die Abfallbehälter oder Abfallsäcke passen:

Möbel, Fahrräder, Koffer, Teppiche, Matratzen, Betten, Gartenmöbel, usw.

Nicht zum Sperrmüll gehören:

  • Hausmüll
  • Elektrogeräte aller Art, keine Kühlschränke und Fernsehgeräte
  • Flüssigkeiten aller Art
  • Bauschutt, Steine, Erde, Straßenkehricht, Laub
  • explosions- und zündfähige Stoffe
  • Gartenabfälle, Gartenholz, etc.
  • Gewerbeabfall jeder Art
  • KFZ aller Art, KFZ-Teile und -Reifen
  • Tierleichen, Fäkalien und ekelerregende Stoffe
  • Kleingegenstände in Säcken und Kartons,
  • Abfälle aus Umbauten und Renovierungen (z. B. Decken- und Wandverkleidungen, Isolierstoffe, Styropor, Sanitärkeramik, Badewannen, Waschbecken, Tapeten etc.),
  • Einfriedungen, Zäune aus Holz und Metall, Gartenholz, Balken, Sparren, Europaletten, Palisaden, …
  • Gasgefüllte Leuchtstofflampen (z. B. Neonröhren) und Energiesparlampen
  • Alle Teile mit elektrischen oder elektronischen Bauteilen müssen vor Bereitstellung aus den Gegenständen entfernt werden.

Möbel, die ihre Funktion nur durch elektrische oder elektronische Bestandteile ausfüllen können, gehören komplett zum Elektroschrott und nicht in den Sperrmüll. Beispiele hierfür sind z.B. elektrisch verstellbare Fernsehsessel, Massagesessel, höhenverstellbare Betten, beleuchtete Badezimmerschränke.

Bei Möbeln, die auch ohne elektrische/elektronische Teile ihren Zweck erfüllen, wie z.B. beleuchtete Schrankwand, müssen die elektrischen/elektronischen Teile ausgebaut werden und diese separat über den Elektroschrott entsorgt werden.
Ist der Aufwand zum Ausbauen der elektrischen/elektronischen Teile zu groß, können auch Teile des Möbelstücks, z.B. die Rückwand der Schrankwand mit den Leuchten, separat über den Elektroschrott und der Rest über den Sperrmüll entsorgt werden.

 

Bitte beachten Sie außerdem:

Bis spätestens 6:00 Uhr am Abholtag sollten die sperrigen Abfälle ebenerdig am Gehwegrand des Grundstücks bereitstehen. Achten Sie darauf, dass Menschen mit Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühlen den Gehweg problemlos passieren können. Werden Ihre Abfallbehälter nicht vor Ihrer Wohnung, sondern an einem Sammelplatz geleert, dann stellen Sie Ihren Sperrmüll bitte ebenfalls dort bereit. Dies darf frühestens am Vortag ab 19:00 Uhr erfolgen. Bitte verstauen Sie im Sperrmüll keine Kleinteile. Die maximale Menge darf 2 m³ nicht überschreiten. Einzelne Gegenstände sollten nicht länger als 2 m sein. Das Gewicht pro Stück darf maximal 50 kg betragen.

Informieren Sie sich gerne auch über https://www.zakb.de/leistungen/sperrmuell

 

Stehengelassener Müll ist nach der Abfuhr unbedingt von der Straße oder vor dem eigenen Anwesen zu entfernen. Soweit unvermeidlich der Gehweg oder die Straße verunreinigt wird, muss - sobald der Sperrmüll abgeholt ist - eine sofortige Reinigung erfolgen.Bei Nichtbeachtung droht ein Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit!