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Information zur Grundsteuerreform in Hessen
Informationen zur Grundsteuerreform in Hessen
Da uns immer wieder Anrufe zur geplanten Grundsteuerreform 2025 erreichen, möchten wir Sie über folgendes informieren:
Die Grundsteuerreform wird ab dem Jahr 2025 eingeführt.
Im Juni 2022 werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks von dem zuständigen Finanzamt aufgefordert, eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag vom 01.07.-31.10.2022 elektronisch abzugeben.
Das Einheitswertaktenzeichen können Sie als Aktenzeichen Finanzamt Ihrem Grundbesitzabgabenbescheid entnehmen. Weitere ausführliche Informationen sowie Checklisten für die Grundsteuer A und für die Grundsteuer B finden Sie auf www.finanzamt.hessen.de
Wir möchten Sie auch darauf hinweisen, dass Sie Fragen zum Ausfüllen der Erklärung bitte an das zuständige Finanzamt in Michelstadt richten.