Unterkünfte für geflüchtete Menschen aus der Ukraine gesucht


Hirschhorn bittet potentielle Gastgeber*Innen um Hilfe, aktuell und dringend für die Aufnahme einer dreiköpfigen Familie

Nicht zum ersten Mal suchen Menschen bei uns Schutz, die unschuldig in Not geraten sind. Wir möchten wieder gemeinsam helfen. Wer geflüchteten Menschen aus der Ukraine eine Unterkunft bieten möchte, wendet sich bitte an das Einwohnermeldeamt Frau Tatjana Gruneberg tatjana.gruneberg@hirschhorn.de, Tel.: 06272 923110.

Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie hier:

1. Darf jeder ukrainische Flüchtlinge privat aufnehmen?

Ja. Ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger können visumfrei nach Deutschland einreisen. Sie dürfen hier wohnen, wo sie möchten. Dabei können sie auf die staatlichen oder kommunalen Angebote zurückgreifen - müssen es aber nicht. Sie können also auch privat unterkommen.

 2. Wo soll ich mich melden?

Sie müssen sich zunächst beim Einwohnermeldeamt der Stadt Hirschhorn (für die Anmeldung des neuen Wohnsitzes) sowie anschließend bei der zuständigen Ausländerbehörde des Landkreises Bergstraße (für den Asylantrag, Sozialleistungen und ärztliche Versorgung) melden. Infos vom Kreis erhalten Sie auf dessen Internetseite oder unter ukraine-am@kreis-bergstrasse.de bzw. soziales@kreis-bergstrasse.de. Das sind auch die Ansprechpartner, wenn es um den weiteren Aufenthalt geht, wie zum Beispiel die Registrierung. Diese ist nach 90 Tagen notwendig und berechtigt zu einem längeren Aufenthalt.

3. Was muss ich bieten bzw. welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Das Zimmer oder die Wohnung muss geeignet sein, Flüchtlinge aufzunehmen. Nachdem die Flüchtlinge den Aufnahmeprozess beim Kreis Bergstraße abgeschlossen haben, könnten Sie von dort auch Miete für die Unterkunft erhalten. Bei Wohnungen, die nicht kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, müssen diese vorab durch eine Behörde begutachtet werden. Wenn Sie aber Freunde oder Verwandte aus der Ukraine aufnehmen, dann können sie das natürlich auch tun. Das ist dann in der Regel kein Mietverhältnis. Sollte es nötig sein, können Sie beantragen, dass die Behörde für beispielsweise die Nebenkosten aufkommt.

4. Welche Besonderheiten muss ich beachten, wenn es sich um Kinder handelt, die ohne ihre Eltern hier ankommen?

Unbegleitete minderjährige Kinder oder Jugendliche sind schutzbedürftig. Deshalb dürfen sie allein nicht aufgenommen werden. Um diese Kinder und Jugendlichen kümmert sich das Jugendamt. Kinder, die mit Verwandten kommen, können natürlich gemeinsam mit diesen untergebracht werden. Nach der Registrierung, also nach spätestens 90 Tagen, sind sie hier dann auch schulplichtig.

5. Gibt es finanzielle Unterstützung von meiner Kommune oder vom Staat?

Sofern Menschen aus der Ukraine in Privatwohnungen unterkommen und dort Miete zahlen oder sich an den Nebenkosten beteiligen sollen, hilft ihnen dabei der Staat. Beantragt werden muss das bei der Ausländerbehörde bzw. dem Sozialamt.

6. Was ist mit einer Krankenversicherung oder Ähnlichem?

Die ukrainischen Geflüchteten sind nicht regulär in der Krankenversicherung in Deutschland. Aber im Krankheitsfall gilt das Gleiche wie für Asylbewerber. Sie können sich ärztlich behandeln lassen - wenn es sein muss, auch stationär. Was vom Staat nicht bezahlt wird, ist so etwas wie eine private Haftpflichtversicherung.