Amtliche Bekanntmachung des Magistrates der Stadt Hirschhorn


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hirschhorn hat in ihrer Sitzung am 09.12.2021 zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Planbereiches beschlossen, das Verfahren zum Bebauungsplan „Ulfenbachstraße“ im Stadtteil Langenthal gemäß § 2 Abs. 1 BauGB einzuleiten (Aufstellungsbeschluss).

Dieser Aufstellungsbeschluss wurde bereits am 21.01.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Das Plangebiet liegt südlich der Ortsdurchfahrt Langenthal (Wald-Michelbacher-Straße) zwischen den bestehenden Siedlungsbereichen des Stadtteils Langenthal an der Ulfenbachstraße nördlich des Lachsbaches.

Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke Gemarkung Langenthal, Flur 1, Flurstücke Nr. 118/7, Nr. 118/15, Nr. 118/16, Nr. 118/17, Nr. 118/19, Nr. 118/20, Nr. 118/21 (teilweise), Nr. 118/22 (teilweise), Nr. 119/3 (teilweise) und Nr. 253/11 (teilweise)

Der Planbereich hat eine Gesamtgröße von ca. 3.114m²

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in der beigefügten Plandarstellung durch gestrichelte Umrandung gekennzeichnet.

Es wird hiermit bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan „Ulfenbachstraße“ im Stadtteil Langenthal in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hirschhorn am 25.05.2023 als Vorentwurf zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen wurde. Dazu werden die Vorentwurfsunterlagen zum Bebauungsplan „Ulfenbachstraße“ im Stadtteil Langenthal, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen (planungsrechtliche Festsetzungen nach § 9 BauGB in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie bauordnungsrechtliche Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) nach § 91 Hessischer Bauordnung (HBO)) und der Begründung mitsamt der in der Begründung genannten Anlagen (Anlage 1: Artenschutzprüfung, Anlage 2: Bestandsplan, Anlage 3: Entwicklungsplan), in der Zeit

 

von Montag, 31.07.2023 bis einschließlich Freitag, 08.09.2023

 

im Rathaus bei der Bauverwaltung der Stadt Hirschhorn, Hauptstraße 17 in 69434 Hirschhorn (Neckar) während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Eine Einsichtnahme ist während der nachfolgend genannten Sprechzeiten ohne vorherige Anmeldung oder nach telefonischer Vereinbarung (06272/ 923-0) möglich.

Die Sprechzeiten der Stadtverwaltung der Stadt Hirschhorn sind:

Montag und Mittwoch:  8:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag:                       geschlossen

Donnerstag:                  8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 17:30 Uhr

Freitag:                          8:00 bis 12:30 Uhr.

 

Parallel zur öffentlichen Auslegung werden die entsprechenden Vorentwurfsunterlagen zum Bebauungsplan „Ulfenbachstraße“ während des oben genannten Zeitraumes zusätzlich auch im PDF-Format auf der Internetseite der Stadt Hirschhorn sowie in einer Cloud (Link: https://magentacloud.de/s/DnmxDmorEkzawkH) zur Einsicht bereitgehalten. Auf die vorgenannte Internetseite der Stadt Hirschhorn wird auch im Zentralen Internetportal für Bauleitplanungen in Hessen verwiesen (Link: https://bauleitplanung.hessen.de).

Die Öffentlichkeit wird im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung frühzeitig im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung beteiligt und es wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben, wobei die Möglichkeit besteht, sich bei den Mitarbeitern der Stadtverwaltung Hirschhorn über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung bzw. Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Eine Äußerung der Öffentlichkeit zur Planung ist innerhalb des oben genannten Zeitraumes elektronisch bei der Bauverwaltung der Stadtverwaltung Hirschhorn (E-Mail-Adresse: ali.koeklue@hirschhorn.de) möglich. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich beim Magistrat der Stadt Hirschhorn, Hauptstraße 17, 69434 Hirschhorn oder im Rahmen einer Einsichtnahme zur Niederschrift abzugeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und Abs. 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.

Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ulfenbachstraße“ im Stadtteil Langenthal in der Stadt Hirschhorn (unmaßstäblich)

 

Die Stadt Hirschhorn hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB auf die Schweiger + Scholz Ingenieurpartnerschaft mbB in Bensheim übertragen. Das Ingenieurbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.


Hirschhorn, den 19.07.2023                                                                         

Für den Magistrat der Stadt Hirschhorn

gez. Martin Hölz, Bürgermeister